Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
§ 1 Anwendungsbereich
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Kunden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
Sie können diese Geschäftsbedingungen jederzeit auf unserer Webseite abrufen.
§ 2 Gewährleistung
Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich vorbehaltlich der Regelung in § 3 nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Beanstandungen sind zu richten an:
satware AG, Friedrich-Ebert-Str. 34, 67549 Worms
E-Mail: info@satware.com
§ 3 Haftung
Bei einer nicht vorsätzlichen und nicht grob fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht durch uns ist die Haftung auf typische, voraussehbare Schäden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus Produkthaftung geltend macht.
§ 4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Der Käufer ist berechtigt, von uns gelieferte Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Gegenstände erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Gegenstände zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.
Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer uns die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm auf Grund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.